Ratgeber · Recht & Steuer

Einlagensicherung 100.000 Euro: Wie sicher dein Sparkonto bei Bank-Insolvenz ist

Wer 2026 in Deutschland Geld auf ein Sparkonto legt, ist bis 100.000 Euro pro Bank und Kunde durch die EU-Einlagensicherung geschützt. Bei deutschen Mitgliedsbanken des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) kommt eine zusätzliche freiwillige Sicherung dazu, die oft 1 bis 50 Millionen Euro pro Kunde schützt. Bei einer Bank-Insolvenz muss die Auszahlung innerhalb von 7 Werktagen erfolgen, geregelt in der EU-Einlagen-Sicherungs-Richtlinie 2014/49. Dieser Ratgeber zeigt die genauen Schutzbeträge, erklärt den Greensill-Fall 2021 als reales Beispiel und gibt einen Decision-Tree, wie du Vermögen optimal verteilst.

8 Min Lesezeit 1.841 Wörter 5 FAQs
Eike-Christian Ramcke
Eike-Christian RamckeGeschäftsführer · Verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV
Geprüft am

Die Einlagensicherung ist die letzte Verteidigungslinie für jeden Sparer. Wenn die eigene Bank in die Insolvenz geht, wird sie geschützt. Wer das System versteht, kann sein Vermögen so verteilen, dass es auch bei einem theoretischen GAU komplett gedeckt ist. Das System ist nicht trivial, aber durchschaubar.

Das Grundprinzip: 100.000 Euro pro Bank und Kunde

Seit 2014 gilt EU-weit eine harmonisierte Einlagensicherung. Die EU-Richtlinie 2014/49 (genannt DGSD, Deposit Guarantee Schemes Directive) schreibt vor, dass jeder Sparer pro Bank und Person 100.000 Euro geschützt bekommt. Dieser Schutz gilt automatisch, ohne dass der Sparer aktiv etwas tun muss.

Geschützt sind:

  • Tagesgeld-Guthaben
  • Festgeld
  • Sparbuch
  • Girokonto-Guthaben
  • Sparbriefe
  • Kontoguthaben aus Bausparvertragen

Nicht geschützt sind:

  • Aktien und Anleihen im Depot (gelten als Sondervermögen, gehören sowieso dem Anleger)
  • Investmentfonds-Anteile (ebenfalls Sondervermögen)
  • Derivate und Zertifikate (bei Lehman 2008 berüchtigt)
  • Inhaberschuldverschreibungen der Bank selbst (sehr wichtig, das ist KEIN geschütztes Sparprodukt)

Die letzten zwei Punkte sind wichtig. Wer Anleihen der eigenen Bank kauft, weil die Hausbank das empfiehlt, kauft im Insolvenzfall ein unbesicherter Anspruch gegen die insolvente Bank. Das war der Hauptverlustfall bei Lehman Brothers 2008 für deutsche Anleger.

Die deutsche Umsetzung: drei parallele Systeme

In Deutschland gibt es nicht ein einziges Einlagensicherungssystem, sondern drei parallele.

System 1: EdB für Privatbanken. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist zuständig für private deutsche Banken (Deutsche Bank, Commerzbank, ING, DKB, Comdirect, Postbank, Targobank, …). Sie sichert die EU-Pflicht-Beträge bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Sitz in Berlin, beaufsichtigt durch die BaFin.

System 2: Sparkassen-Finanzgruppe Sicherungssystem. Die Sparkassen und Landesbanken haben eine sogenannte Institutssicherung. Sie schützt nicht nur Einlagen, sondern das Institut selbst vor Insolvenz. Praktisch heißt das: Eine Sparkasse wird nicht insolvent, weil die anderen Sparkassen und die Landesbank einspringen. Seit 1934 ist in Deutschland keine Sparkasse regulär insolvent gegangen.

System 3: BVR-Sicherungseinrichtung. Die Volks- und Raiffeisenbanken haben dasselbe Prinzip wie die Sparkassen: Institutssicherung statt Einlagensicherung. Eine Volksbank ist seit 1934 nie regulär insolvent gegangen, weil der Genossenschaftsverbund hineinspringt.

Die freiwillige Einlagensicherung des BdB

Über die EU-Pflicht-Sicherung hinaus haben die meisten deutschen Privatbanken einen freiwilligen Schutz: die Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken (BdB).

Historisch waren die Schutzbeträge sehr hoch. Bei der Deutschen Bank waren es 2010 etwa 1,2 Milliarden Euro pro Kunde, später wurde gesenkt. Stand 2026 gelten reduzierte Schutzbeträge nach mehreren Reformen seit 2017:

  • Ab 1. Januar 2025: 5,0 Millionen Euro pro Kunde bei den meisten Mitgliedsbanken
  • Ab 1. Januar 2030: 3,0 Millionen Euro pro Kunde
  • Ab 1. Januar 2035: 1,0 Million Euro pro Kunde

Diese Stufenreform wurde nach dem Greensill-Fall beschlossen, um den BdB-Fonds nachhaltig zu konsolidieren.

Wichtig: Der BdB-Schutz gilt nur für Mitgliedsbanken. Wer wissen will, ob seine Bank mitsichert, kann das auf bankenverband.de/einlagensicherung nachschauen. Bei ausländischen Banken (auch wenn sie in Deutschland aktiv sind) gilt der BdB-Schutz nicht.

Die EU-Mindestsicherung in der Praxis

Decision-Tree: Ist mein Geld geschützt? Decision-Tree: Ist mein Geld geschützt? Spareinlage prüfen Tagesgeld, Festgeld, etc Deutsche Bank? in DE zugelassen Auslandsbank? EU oder Nicht-EU Privatbank (BdB) 5 Mio EUR Schutz 2026 noch Sparkasse/VR Institutsschutz strukturell solide EU-Bank 100k EUR Schutz national Nicht-EU je nach Land vorsichtig Faustregel: 100k EUR pro Bank und Kunde immer geschützt durch EU-Sicherung Bei mehreren 100k Euro: auf mehrere Banken streuen oder BdB-Mitgliedsbank wählen
Decision-Tree zur Einlagensicherung. Bei deutschen Banken zusätzlich BdB-Schutz für die meisten Privatbanken, Institutsschutz bei Sparkassen und Volksbanken.

Der Greensill-Fall 2021: Realer Stresstest

Die Greensill Bank AG mit Sitz in Bremen war die letzte größere deutsche Bank-Insolvenz. Sie war als Privatbank in Deutschland zugelassen und gehörte zur australisch-britischen Greensill Capital Gruppe.

Anfang März 2021 stellte die BaFin fest, dass Greensill faule Forderungen in Höhe von rund 2 Milliarden Euro in der Bilanz hatte. Am 16. März 2021 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt hatten etwa 21.000 deutsche Privatpersonen Spareinlagen bei Greensill, in Summe 1,2 Milliarden Euro. Hinzu kamen institutionelle Einlagen von Kommunen, Stadtwerken und kirchlichen Einrichtungen über 700 Millionen Euro.

Was passierte mit den Privatpersonen? Die EdB zahlte alle Guthaben bis 100.000 Euro innerhalb von 7 Werktagen aus. Wer mehr als 100.000 Euro bei Greensill hatte (und etwa 800 Personen war das der Fall), bekam zusätzlich Geld aus der BdB-Freiwilligen-Sicherung. Diese deckte alle Beträge bis zur damals geltenden Obergrenze von 74,16 Millionen Euro pro Kunde (Stand 2021). Praktisch waren alle privaten Sparer mit ihrem vollen Einlagen geschützt.

Was passierte mit den Kommunen? Sie hatten Pech. Eine BdB-Reform von 2017 (nach dem Bremer Vulkan-Fall) hatte den Schutz für Kommunen und kommunale Versorger gestrichen. Etwa 600 Millionen Euro öffentlicher Gelder waren verloren. Mehrere Stadtwerke hatten ihre Liquidität bei Greensill geparkt, weil die Konditionen besser waren als bei den traditionellen Hausbanken. Diese Gelder sind bis heute nur teilweise zurückgekommen.

Die Lehre für Privatsparer: Die EU-Sicherung funktioniert zuverlässig, die BdB-Zusatzsicherung auch. Aber man muss die genauen Regeln seines Schutzes kennen.

Auszahlung im Insolvenzfall: 7 Werktage

Die EU-Richtlinie 2014/49 schreibt eine Auszahlungsfrist von 7 Werktagen vor. Diese läuft ab der amtlichen Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin (also nicht ab dem Tag, an dem die Bank schließt, sondern ab der amtlichen Insolvenzfeststellung).

Im Greensill-Fall lief das so:

    1. März 2021: BaFin verhängt Moratorium über Greensill Bank
    1. März 2021: Insolvenzverfahren eröffnet, Entschädigungsfall festgestellt
    1. März 2021: Erste Auszahlungen an Sparer (8 Tage nach Feststellung)
    1. April 2021: Mehrheit der Sparer hat Geld auf dem Ersatz-Konto bei der EdB
  • Mai 2021: Auszahlungen aus der BdB-Freiwilligensicherung für Sparer über 100.000 Euro

Die Auszahlung erfolgt auf ein vom Sparer benanntes Konto bei einer anderen Bank. Wer kein zweites Konto hat, muss eines eröffnen, das verzögert die Auszahlung um wenige Tage.

Wichtig: Während des Moratoriums (Phase zwischen Bank-Schließung und Insolvenz-Feststellung) sind die Sparer-Guthaben nicht verfügbar. Wer also seinen Notgroschen ausschließlich bei einer wackelnden Bank parkt, kann ein paar Wochen ohne Zugriff sein.

Strategien für Vermögen über 100.000 Euro

Wer als Single mehr als 100.000 Euro spart oder als Paar mehr als 200.000 Euro, sollte aktiv über die Verteilung nachdenken.

Strategie 1: Mehrere Banken nutzen. Klassische Verteilung. Bei 250.000 Euro Vermögen: ING 80.000 Euro, Comdirect 80.000 Euro, DKB 80.000 Euro, 10.000 Euro Restpuffer als Manövriermasse. Alle drei Banken sind BdB-Mitglied, also doppelte Sicherung. Verwaltungsaufwand: drei Konten zu pflegen, drei Login-Daten, drei Steuerbescheinigungen am Jahresende.

Strategie 2: BdB-Bank mit hoher Sicherung wählen. Wer keine Lust auf drei Konten hat, parkt alles bei einer großen BdB-Bank (Deutsche Bank, Commerzbank, ING). Stand 2026 schützt der BdB-Fonds dort bis 5 Millionen Euro pro Kunde. Nachteil: Konzentriertes Risiko, falls auch die BdB-Sicherung Schwierigkeiten bekommen sollte (extrem unwahrscheinlich, aber theoretisch möglich).

Strategie 3: Mischung deutsch und ausländisch. Wer von höheren ausländischen Tagesgeld-Zinsen profitieren will, aber das Sicherheitsniveau nicht verschlechtern, kann zum Beispiel: 100.000 Euro bei einer deutschen BdB-Bank (Comdirect), 50.000 Euro bei einer französischen Bank (Suresse), 50.000 Euro bei einer niederländischen Bank (Bunq). Alle drei haben EU-Standard-Sicherung. Klumpenrisiko gestreut, Zinsen optimiert. Empfehlung der Verbraucherzentrale aus dem Ratgeber 2024.

Wann besondere Vorsicht angebracht ist

Drei rote Flaggen, die Stiftung Warentest in der Sicherheits-Auswertung 2024 aufgelistet hat.

Flag 1: Bank-Sitz in EU-Staat mit schwacher Bonität. Bei Banken aus Lettland, Bulgarien, Slowenien oder Malta gilt die EU-Sicherung formal, aber sie wird von dem jeweiligen Staat getragen. Wenn dieser Staat selbst in Probleme gerät, ist die Sicherheit nur theoretisch.

Flag 2: Sehr hohe Konditionen ohne plausible Begründung. Wer 5,5 Prozent Tagesgeld zu einer Zeit anbietet, in der die EZB-Leitzinsen bei 2,5 Prozent liegen, finanziert sich entweder mit hohem Risiko (so wie Greensill) oder mit absoluter Marktdurchdringungs-Aktion. Im ersten Fall sollte man die Sicherheits-Struktur extra prüfen.

Flag 3: Banken außerhalb der EU. Schweizer, britische oder US-Banken haben eigene Einlagensicherungssysteme, die nicht zur EU-Harmonisierung gehören. In der Schweiz beträgt die Sicherung pro Kunde und Bank 100.000 Schweizer Franken, in Großbritannien 85.000 Pfund Sterling, in den USA 250.000 US-Dollar (jeweils national getragen). Wer Geld dort parkt, sollte das gezielt aus Diversifikations-Gründen tun, nicht aus reiner Zinsoptimierung.

Realer Praxis-Fahrplan für drei Vermögen-Stufen

Stufe 1: Bis 100.000 Euro. Eine einzige Bank reicht. EU-Sicherung deckt alles. Bei BdB-Mitgliedsbanken doppelte Sicherheit (relevant für die Psychologie, nicht für die Praxis).

Stufe 2: 100.000 bis 500.000 Euro. Zwei bis drei Banken nutzen. Pro Bank maximal 100.000 Euro, Rest auf andere Banken verteilen. Bei Paaren funktionieren gemeinsame Konten mit 200.000-Euro-Schutz, sodass effektiv mit 2 Banken bis 400.000 Euro Vermögen geschützt sind.

Stufe 3: Über 500.000 Euro. Hier wird die Verteilung wichtiger. Entweder vier bis fünf verschiedene Banken oder bewusst eine BdB-Mitgliedsbank mit hohem Schutzlevel wählen. Bei mehr als 1 Million Euro Vermögen wird auch eine Beratung durch unabhängige Honorarberater sinnvoll, weil neben Einlagensicherung auch Wertpapier-Diversifikation und Vermögens-Strukturierung wichtige Themen werden.

Wann dein Geld geschützt ist

Drei Fakten, die jeder deutsche Sparer kennen sollte. Erstens: Pro Bank und Person 100.000 Euro Schutz durch EU-Sicherung, automatisch und ohne Antrag. Bei verheirateten Paaren auf gemeinsamem Konto sind es 200.000 Euro. Auszahlung im Insolvenzfall innerhalb 7 Werktagen. Zweitens: Bei deutschen Privatbanken (BdB-Mitglied) gibt es zusätzlichen freiwilligen Schutz, der Stand 2026 noch bis 5 Millionen Euro pro Kunde reicht. Bei Sparkassen und Volksbanken gibt es Institutsschutz, der das Institut selbst vor Insolvenz schützt. Drittens: Wer Vermögen über 100.000 Euro hat, sollte aktiv über die Verteilung nachdenken. Drei bis vier Banken sind besser als alles auf einer einzigen Konzentration. Der Sparrechner auf dieser Site fragt die Einlagensicherung nicht ab, aber wer mit hohen Endkapitalsummen rechnet, sollte beim Planen mitbedenken, wo das Geld am Ende sicher parken soll. Im Zweifelsfall hilft die BaFin-Hotline (0800 2 100 500), die zur Einlagensicherung kostenlos berät.

FAQ

Häufige Fragen

Wie funktioniert die EU-Einlagensicherung genau?

Die EU-Einlagensicherung basiert auf der EU-Richtlinie 2014/49 vom 16. April 2014. Sie schreibt allen EU-Mitgliedstaaten vor, ein nationales Einlagensicherungssystem einzurichten, das pro Bank und Kunde mindestens 100.000 Euro schützt. In Deutschland setzt das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) diese Vorgabe um. Geschützt sind Tagesgeld, Sparbuch, Festgeld, Girokonto-Guthaben sowie Sparbriefe. Nicht geschützt: Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere im Depot (die sind aber Sondervermögen und gehören sowieso dem Anleger, nicht der Bank). Bei einer Bank-Insolvenz wird die nationale Sicherungseinrichtung aktiv. In Deutschland ist das die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) für private Banken bzw. die Sicherungseinrichtungen der Sparkassen und Volksbanken. Die Auszahlung muss innerhalb von 7 Werktagen nach amtlicher Feststellung des Entschädigungsfalls erfolgen.

Was passiert, wenn mein Guthaben über 100.000 Euro liegt?

Bei der EU-Standard-Sicherung sind nur die ersten 100.000 Euro geschützt. Beträge darüber sind im Insolvenzfall verloren oder werden nur anteilig aus der Insolvenzmasse erstattet, was Jahre dauern kann und oft nur einen Bruchteil zurückbringt. Bei deutschen Privatbanken kommt aber die freiwillige Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) hinzu. Diese schützt Beträge weit über 100.000 Euro: Im Jahr 2026 sind es 5 Millionen Euro pro Kunde bei den meisten Mitgliedsbanken, ab 2025 sank das auf einen niedrigeren Wert (etwa 1,7 Millionen Euro im ersten Schritt, weiter sinkend). Bei den größten BdB-Banken (Deutsche Bank, Commerzbank) waren es historisch Schutzbeträge im dreistelligen Millionen-Bereich. Bei Sparkassen und Volksbanken gibt es eine Institutssicherung, die theoretisch unbegrenzte Höhe schützt, aber strukturell anders aufgebaut ist. Praktisch: Wer Vermögen über 100.000 Euro hat, sollte über mehrere Banken streuen oder explizit eine Bank mit BdB-Schutz wählen.

Was war der Greensill-Fall und was lernen wir daraus?

Die Greensill Bank AG aus Bremen war eine in Deutschland zugelassene Bank, die im März 2021 in die Insolvenz ging. Es war der größte deutsche Bank-Pleitenfall der vergangenen 20 Jahre. Die Bank hatte sich auf Lieferkettenfinanzierung spezialisiert und sich verspekuliert. Etwa 3,5 Milliarden Euro Spareinlagen waren betroffen, davon stammten 1,2 Milliarden Euro von deutschen Privatpersonen. Die EU-Einlagensicherung (über die EdB) zahlte alle Sparer mit Guthaben bis 100.000 Euro innerhalb der gesetzlichen 7-Werktage-Frist aus. Wer mehr Geld bei Greensill hatte, war besser dran, wenn er bei der BdB-Freiwilligen-Sicherung erfasst war. Das BdB schützte zusätzlich etwa 1,4 Milliarden Euro. Verloren gingen vor allem Gelder von Kommunen und kommunalen Versorgern, die seit 2017 nicht mehr vom BdB-Schutz erfasst sind (eine Reform nach dem Bremer Vulkan-Fall). Lehre: Die EU-Sicherung funktioniert, die BdB-Zusatzsicherung auch, aber die Details des Schutzes muss man kennen.

Bei welchen Banken gilt die BdB-Zusatzsicherung?

Die freiwillige Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) gilt nur für Mitgliedsbanken. Dazu gehören die meisten privaten deutschen Banken: Deutsche Bank, Commerzbank, ING, DKB, Comdirect, Postbank, Hypovereinsbank, Targobank und viele kleinere Institute. Sparkassen und Volksbanken sind nicht im BdB, sondern haben eigene Sicherungssysteme (Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bzw. BVR-Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken). Diese sind aber ebenfalls strukturell solide, eine Sparkasse oder Volksbank ist in Deutschland seit 1934 nie in eine reguläre Insolvenz gegangen. Bei ausländischen Online-Banken (französische, niederländische, italienische Anbieter, die in Deutschland Tagesgeld anbieten) gilt die jeweilige nationale Einlagensicherung. Diese ist EU-weit auf 100.000 Euro harmonisiert, aber von dem jeweiligen Staat getragen. Bei Anbietern aus weniger soliden EU-Staaten sollte die Bonität des Staates mitberücksichtigt werden.

Wie verteile ich Vermögen über 100.000 Euro?

Die wichtigste Faustregel: Pro Person und Bank maximal 100.000 Euro auf der EU-Standard-Sicherung. Wer als Single 250.000 Euro Sparvermögen hat, sollte es auf mindestens 3 verschiedene Banken verteilen, am besten 4 oder 5 Banken. Bei verheirateten Paaren gilt der Schutz pro Person und Bank, also können Eheleute auf einem gemeinsamen Konto bei einer Bank insgesamt 200.000 Euro geschützt parken. Konkretes Beispiel: Ehepaar in Düsseldorf mit 400.000 Euro Sparvermögen verteilt auf ING (200.000 Euro gemeinsames Konto, voll geschützt), Comdirect (200.000 Euro gemeinsames Konto, voll geschützt). Beide Banken sind BdB-Mitglied, also kommt zusätzlich die Freiwilligen-Sicherung dazu. Alternative: Eine Bank mit hoher BdB-Sicherung wählen (Deutsche Bank, Commerzbank: noch Millionen pro Kunde) und das Vermögen dort konzentrieren. Bürokratisch einfacher, aber Klumpenrisiko, falls auch die BdB-Sicherung Schwierigkeiten bekommt.

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Quellen

Worauf dieser Ratgeber sich stützt

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